Katja Roth

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Katja Roth (* 23. August 1974[1]) ist eine deutsche Juristin. Sie ist seit dem 1. August 2015 Richterin am Bundesfinanzhof.[2]

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Roth war nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bayreuth tätig. 2004 trat sie in den höheren Zolldienst des Bundes ein. Dort war sie zuletzt Referatsleiterin bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg. 2007 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Finanzgericht München. Roth ist promoviert mit der Arbeit „Filmrechte in der Insolvenz“.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs wies Roth zunächst dem VII. Senat zu, der neben Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang für Verbrauchsteuern, Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie das allgemeine Recht der Abgabenordnung und das Steuerberatungsrecht zuständig ist.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2012/2013. C.F. Müller, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8114-3631-2, S. 480.
  2. a b Neue Richterin am Bundesfinanzhof. In: Pressemitteilung Nr. 054/15. Bundesfinanzhof, 30. Juli 2015, abgerufen am 30. Januar 2021.